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Kommunales Investitionsprogramm (KIP)

Die Buchhaltungsagentur des Bundes wurde mit der Abwicklung des kommunalen Investitionsprogramms, kurz KIP, betraut. Das Programm zur Förderung von Investitionen in österreichischen Gemeinden wurde nun zum Dritten Mal beschlossen.

KIP 2023

Projektstart: 01.01.2023 bis 31.12.2027

Antragstellung: 02.01.2023 bis 31.12.2026

Nachweispflicht: bis spätestens 31.12.2028

Anträge auf Förderung können via eFormular gestellt werden.

KIP 2020

Projektstart: 01.06.2020 bis 31.12.2022

Antragstellung: 01.07.2020 bis 31.12.2023

Nachweispflicht: 01.07.2020 bis 31.01.2025

Der Antrag auf Förderung wurde bis 31.12.2022 verlängert.

KIP2017-Logo

KIP 2017

Antragstellung: 01.07.2017 bis 30.06.2018

Nachweispflicht: 01.07.2018 bis 31.01.2021

Ein Antrag ist nicht mehr möglich.