Kommunales Investitionsprogramm (KIP)
Die Buchhaltungsagentur des Bundes wurde mit der Abwicklung des kommunalen Investitionsprogramms, kurz KIP, betraut. Das Programm zur Förderung von Investitionen in österreichischen Gemeinden wurde nun zum Dritten Mal beschlossen.
KIP 2023
Projektstart: 01.01.2023 bis 31.12.2027
Antragstellung: 02.01.2023 bis 31.12.2026
Nachweispflicht: bis spätestens 31.12.2028
Anträge auf Förderung können via eFormular gestellt werden.
KIP 2020
Projektstart: 01.06.2020 bis 31.12.2022
Antragstellung: 01.07.2020 bis 31.12.2023
Nachweispflicht: 01.07.2020 bis 31.01.2025
Der Antrag auf Förderung wurde bis 31.12.2022 verlängert.
KIP 2017
Antragstellung: 01.07.2017 bis 30.06.2018
Nachweispflicht: 01.07.2018 bis 31.01.2021
Ein Antrag ist nicht mehr möglich.